Bei der Fahndungsüberprüfung stellten gestern die Beamten der Bundespolizei fest, dass die Frau von der Staatsanwaltschaft Berlin gesucht wurde. Diese hatte sie im September 2020 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro verurteilt.
Hinzu kamen Verfahrenskosten in Höhe von 73,50 Euro. Durch Zahlung der geforderten Gesamtsumme von 1573,50 Euro blieben ihr die 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe erspart und sie konnte weiterreisen.
Mit dem gleichen Flug aus Istanbul kam ein 38-jähriger Deutscher am Hamburger Flughafen an. Auch er wurde bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle überprüft.
Dabei stellte sich heraus, dass er seit Oktober 2020 ebenfalls wegen Fahrens ohne Führerschein von der Staatsanwaltschaft Bremen gesucht wird. Er hatte die Geldstrafe bisher nicht in vollem Umfang gezahlt und musste somit noch 920 Euro zahlen um den 23 Tagen Restersatzfreiheitsstrafe zu entgehen.
Außerdem waren noch 30 Euro Restgeldstrafe sowie 138,50 Euro Verfahrenskosten zu zahlen. Da der Mann nicht in der Lage war, das Geld kurzfristig abzuheben, rief er seinen Vater an. Dieser zahlte das Geld bei der Polizei in Delmenhorst ein. Dadurch konnte sein Sohn weiterreisen.