Bad Bentheim – Acht Kilogramm Ketamin bei Zugkontrolle entdeckt
Redaktion Polizeiticker Deutschland
Bei einer ICE-Kontrolle in Bad Bentheim hat der Zoll acht Kilogramm Ketamin im Wert von rund 300.000 Euro sichergestellt. Die Drogen befanden sich im Koffer eines Reisenden aus Mexiko.
Zöllner des Hauptzollamts Osnabrück haben am Dienstagvormittag, 27. Oktober 2026, bei einer Kontrolle am Bahnhof Bad Bentheim acht Kilogramm Ketamin sichergestellt. Der geschätzte Wert der Substanz liegt bei rund 300.000 Euro.
Die Beamten kontrollierten einen mexikanischen Fahrgast in einem ICE, der aus Amsterdam kam. Der Mann gab an, auf dem Weg nach Berlin zu sein.
Nervöser Fahrgast macht Zöllner aufmerksam
Auf die Frage der Zollbeamten, ob er verbotene Gegenstände oder Betäubungsmittel mitführe, antwortete der Reisende mit Nein.
Da der Mann während der Kontrolle einen äußerst nervösen Eindruck machte, entschieden sich die Einsatzkräfte, sein Gepäck genauer zu untersuchen.
In einem dunkelgrünen Koffer entdeckten sie unter anderem zehn Kunststoffdosen. Beim Öffnen der Behälter fanden die Zöllner eine kristalline, seifige Substanz.
Ein anschließender Drogentest ergab, dass es sich um Ketamin handelte.
Reisender überschreitet erlaubte Aufenthaltsdauer
Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten außerdem fest, dass sich der mexikanische Staatsangehörige bereits länger als 90 Tage in der Europäischen Union aufgehalten hatte.
Damit hatte er nach den Feststellungen des Zolls seinen zulässigen Aufenthaltszeitraum überschritten.
Gegen den Mann wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz und das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz sowie wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.
Für die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen übergaben die Zöllner den Tatverdächtigen an die Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim.
Die weiteren Ermittlungen zum sichergestellten Ketamin führt das Zollfahndungsamt Essen am Dienstsitz Nordhorn.
Ketamin ist ein verschreibungspflichtiges Narkosemittel
Ketamin wurde ursprünglich als Narkosemittel entwickelt und wird heute unter anderem in der Tiermedizin eingesetzt.
Die Substanz kann auch als Rauschmittel missbraucht werden.
Als verschreibungspflichtiges Arzneimittel unterliegt Ketamin in Deutschland dem Arzneimittelgesetz und nicht dem Betäubungsmittelgesetz.
Darüber hinaus gelten nach Angaben des Zolls Bestimmungen des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes. Insbesondere der unerlaubte Handel mit Ketamin ist strafbar.
Quelle der Polizeinachricht: Hauptzollamt Osnabrück