Bollschweil BW – Tod des Kindes durch Gewalteinwirkung bestätigt
Bollschweil BW – Tod des Kindes durch Gewalteinwirkung bestätigt
18.10.2025 | 13:04
Redaktion Polizeiticker Deutschland
(Symbolbild) (Bildquelle: Polizei )
Nach der tödlichen Gewalttat am 11.10.2025 in Bollschweil (BW) liegt nun das vorläufige Obduktionsergebnis vor. Demnach kam das Kind durch massive Gewalteinwirkung ums Leben – nicht durch Polizeischüsse. Die Ermittlungen gegen den tatverdächtigen Vater dauern an.
Am 17.10.2025 teilten Staatsanwaltschaft Freiburg, Polizeipräsidium Freiburg und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mit, dass inzwischen das vorläufige Obduktionsergebnis der Rechtsmedizin Freiburg vorliegt.
Demnach dürfte sowohl stumpfe Gewalteinwirkung als auch die Einwirkung mit einem Messer zum Tod des Opfers geführt haben. Aufgrund der multiplen Verletzungen des Kindes war nicht festzustellen, welche der Gewalthandlungen letztlich todesursächlich war.
Dagegen konnte ausgeschlossen werden, dass das Mädchen durch einen Schuss der Polizei getroffen wurde.
Derzeit gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass es bereits im Vorfeld der Tat zur Anzeige gebrachte häusliche Gewalt zwischen dem Tatverdächtigen und seiner ehemaligen Partnerin oder den gemeinsamen Kindern gegeben hat.
Auch liegt nach gegenwärtigen Erkenntnissen kein gerichtliches Annäherungsverbot gegen den tatverdächtigen Kindsvater vor. Dieser lebte seit mehreren Jahren getrennt von der Mutter des Opfers in einem benachbarten Landkreis.
Zu den Hintergründen der Tat und zum Tatmotiv wird weiterhin intensiv ermittelt. Auch dauern die polizeilichen Ermittlungen am Tatort sowie im Umfeld des Tatverdächtigen an und werden nach wie vor mit Hochdruck geführt.
Zwischenzeitlich erscheint gesichert, dass durch einen der eingesetzten Polizeibeamten zwei Schüsse auf den Tatverdächtigen abgegeben wurden, noch während dieser auf das Kind einwirkte. Einer der Schüsse traf den Mann, verletzte ihn jedoch nicht lebensgefährlich.
Beim anschließenden Eindringen weiterer Polizeikräfte konnte der Beschuldigte festgenommen werden. Das Kind war zu diesem Zeitpunkt seinen Verletzungen bereits erlegen.
Der Verdächtige musste zur Behandlung in eine Klinik verbracht werden. Gegen ihn wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Amtsgericht Freiburg ein Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Totschlags erlassen und der Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.
Das Vorliegen möglicher Mordmerkmale ist Gegenstand laufender Ermittlungen.
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes werden keine weiteren Angaben zum Aufenthalt des Tatverdächtigen gemacht.