Baden-Württemberg

Bollschweil BW – Vater tötet Tochter bei Familiendrama – Haftbefehl und Ermittlungen

 (Symbolbild)
(Symbolbild) (Bildquelle: Kantonspolizei )

Nach dem mutmaßlichen Tötungsdelikt in Bollschweil (BW) wurde gegen den 58-jährigen Tatverdächtigen Haftbefehl wegen dringenden Verdachts auf vorsätzliches Tötungsdelikt erlassen. Die Ermittlungen zu Schusswaffengebrauch und Tatmotiven dauern an.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg und die Kriminalpolizei Freiburg führen die Ermittlungen gegen einen 58-jährigen Mann, der im Verdacht steht, am 11. Oktober 2025 seine 8-jährige Tochter getötet zu haben, weiterhin mit Hochdruck fort.

Auch werden die Ermittlungen des Landeskriminalamts Baden-Württemberg zum polizeilichen Schusswaffengebrauch, bei welchem lediglich der Tatverdächtige verletzt wurde, mit gleicher Intensität geführt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg wurde am 12. Oktober 2025 durch das zuständige Amtsgericht Freiburg ein Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts eines vorsätzlichen Tötungsdelikts gegen den Tatverdächtigen erlassen und in Vollzug gesetzt.

Die Ermittlungen und Auswertungen der Beweis- und Spurenlage dauern an. Ein Obduktionsergebnis steht derzeit noch aus.

Das tragische Ereignis hat ein außergewöhnliches mediales Interesse hervorgerufen. Medienvertreter, Fotografen und Kamerateams werden aus Gründen der Pietät gebeten, einen sensiblen und respektvollen Umgang mit Angehörigen, Zeugen sowie der betroffenen Nachbarschaft zu wahren – insbesondere, da in diesem Fall weitere Kinder und das häusliche Umfeld betroffen sind.

Über die bisherigen Inhalte der Pressemeldungen hinaus können aus ermittlungstaktischen Gründen sowie aus Gründen des Opferschutzes derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden.

Sobald das Obduktionsergebnis vorliegt, wird in einer weiteren schriftlichen Folgemeldung nachberichtet.

Erstmeldung 11.10.2025

https://polizeiticker.online/artikel/bollschweil-bw-vater-toetet-tochter-bei-familiendrama-schusswaffengebrauch-durch-polizei-253596

Quelle der Polizeinachricht: Polizeipräsidium Freiburg / Staatsanwaltschaft Freiburg