Die Harley-Davidson wurde gestoppt. Bei einer Kontrolle wurde festgestellt, dass in der Zulassungsbescheinigung eine maximale Lautstärke von 85 Dezibel angegeben war. Die Polizisten führten an der Dienststelle eine Schallpegelmessung durch. Der hier ermittelte Wert lag bei deutlich über 100 dB. Schon eine Erhöhung von +10 dB wird vom menschlichen Ohr als Verdoppelung der Lautstärke empfunden.
Das Fahrzeug wurde daraufhin sichergestellt und heute einem unabhängigen Sach¬verständigen vorgeführt. Der Prüfer bestätigte die von der Polizei ermittelten Werte in einer weiteren Schallpegelmessung. Weil eine nicht genehmigte Auspuffanlage an der Harley montiert war, ist die Betriebserlaubnis infolge der Änderungen erloschen.