Bünde – Weitere sexuelle Handlungen an Toten durch Mitarbeiter
Bünde – Weitere sexuelle Handlungen an Toten durch Mitarbeiter
Redaktion Polizeiticker Deutschland
Im Lukas-Krankenhaus Bünde ereigneten sich die Vorfälle. (Bildquelle: Google Maps)
Im Fall der mutmaßlichen Schändung von Leichen im Lukas-Krankenhaus Bünde (NW) hat sich der Tatverdacht gegen einen 39-Jährigen weiter erhärtet. Die Ermittler gehen inzwischen von sieben Fällen aus. Der Mann sitzt in Untersuchungshaft.
Am Montag, 26.01.2026, haben die Staatsanwaltschaft Bielefeld und die Kreispolizeibehörde Herford weitere Einzelheiten zu den Ermittlungen wegen mehrerer Fälle der Störung der Totenruhe in Bünde bekanntgegeben.
Gegen einen 39-jährigen Mann wird inzwischen wegen des Verdachts der Störung der Totenruhe in insgesamt sieben Fällen ermittelt. Der Beschuldigte war zuletzt als Reinigungskraft im Lukas-Krankenhaus in Bünde beschäftigt.
Er wurde am Samstag, 24.01.2026, festgenommen und einem Haftrichter beim Amtsgericht Bielefeld vorgeführt. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld einen Untersuchungshaftbefehl beantragt, der anschließend in Vollzug gesetzt wurde.
Im Rahmen der laufenden Ermittlungen wertete die Kreispolizeibehörde Herford sichergestellte Datenträger aus.
Dabei wurden Videoaufnahmen festgestellt, die dem Beschuldigten zugerechnet werden und nach Einschätzung der Ermittler konkrete Tatbezüge aufweisen dürften. Durch diese Beweismittel hat sich der bisherige Anfangsverdacht erheblich erhärtet.
Nach derzeitigem Stand gehen Polizei und Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Tatbegehungen im Juni, November und Dezember 2025 erfolgt sein könnten. Die Ermittlungen deuten darauf hin, dass mindestens sieben in der Klinik verstorbene Patienten betroffen sein könnten.
Die Ermittlungen waren ins Rollen gekommen, nachdem Mitarbeitende des Krankenhauses Unregelmäßigkeiten festgestellt hatten. Unter anderem war aufgefallen, dass Leichname in der Pathologie verändert vorgefunden worden waren. In der Folge informierte das Krankenhaus die Polizei.
Rechtlich wird der Sachverhalt als Störung der Totenruhe gemäß § 168 Strafgesetzbuch verfolgt. Nekrophilie stellt in Deutschland keinen eigenständigen Straftatbestand dar.
Da die betroffenen Personen verstorben sind, kommt eine Verfolgung wegen sexueller Delikte nicht in Betracht. Bei einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.
Die weiteren Ermittlungen, insbesondere zur genauen Zahl der Taten und zum Tatablauf, dauern an.
Quelle der Polizeinachricht: Kreispolizeibehörde Herford