Die Betrüger geben sich über WhatsApp mit einer neuen Nummer als Tochter oder Sohn aus und äußern, dass ihr Handy defekt sei und sich die Handynummer gewechselt hätte. Die Geschädigten werden dann aufgefordert, die alte Rufnummer zu löschen und die neue einzuspeichern. Es wird zudem angegeben, dass ein Telefonat oder eine Sprachnachricht nicht möglich sei, da das Mikrofon nicht funktioniere. In einer geschickten Gesprächsverwicklung in einem Chat wird durch die vermeintliche Tochter/den vermeintlichen Sohn suggeriert, dass sie eigentlich dringend eine Überweisung tätigen müssten, was aufgrund des alten, defekten Handys nicht möglich sei. Die Eltern (Geschädigten) werden daher um Vorkasse gebeten und es wird eine deutsche IBAN zwecks Überweisung übermittelt. Hauptsächlich wird dabei dazu gedrängt, dass die Überweisung in Echtzeit getätigt wird. Oftmals stellt sich dann erst im Nachhinein heraus, dass die Überweisung nicht für die richtigen Kinder getätigt wurde und die Geschädigten daraus resultierend meist um Geldbeträge im vierstelligen Bereich erleichtert wurden.
Innerhalb eines Quartals (Mai-Juli) wurden in der Polizeiinspektion Diepholz 83 Fälle angezeigt, wovon 26 vollendet waren. Daraus ergibt sich mittlerweile allein im Landkreis Diepholz ein Gesamtschaden von ca. 62.350 Euro. Es wird außerdem davon ausgegangen, dass die Dunkelziffer ebenfalls sehr hoch ist. Es sollte sich jedoch niemand davor scheuen, bei einem entstandenen Schaden, die Polizei sowie auch die eigene Bank zu verständigen. Möglicherweise kann seitens der Bank noch eine Rücküberweisung veranlasst werden.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang erneut vor derartigen Kontaktaufnahmen, insbesondere über WhatsApp und SMS, von vermeintlichen Angehörigen. Es sollte aufgrund solcher Nachrichten nie Geld gezahlt/überwiesen werden. Die Polizei rät dazu, misstrauisch zu sein und in solchen Fällen persönlichen Kontakt zu Angehörigen herzustellen. Insbesondere wird empfohlen immer erst unter der vermeintlich alten Rufnummer des Kindes zurückzurufen. Unter dieser Rufnummer müsste sich dann die tatsächliche Tochter oder der Sohn melden.
Quelle: Polizeiinspektion Diepholz