Bei der Kontrolle entdeckten die Beamten in einer Gartenhütte insgesamt 7'030 Stück nicht verkehrsfähige Einweg-E-Zigaretten mit einem Gesamtinhalt von 140,4 Litern E-Liquid.
"Da die Gartenhütte, deren Fenster mit schwarzer Folie abgeklebt waren, angeblich nicht zum Gewerbebetrieb gehörte, wurde sie mit einem richterlichen Beschluss gewaltsam geöffnet" so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. "Der Spürsinn der Zöllner stellte sich als treffsicher heraus, alle dort gelagerten E-Zigaretten enthielten mehr als zwei Milliliter Liquid und waren somit nicht verkehrsfähig" so Münch weiter.
Der Steuerschaden liegt bei 28'080 Euro. Es wurde noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Gut zu wissen:
Seit dem 1. Juli 2022 unterliegen Liquids für die Verwendung in E-Zigaretten der Tabaksteuer. Zum 1. Januar 2024 stieg diese von 0,16 Cent auf 0,20 Cent pro Milliliter, zum 01. Januar 2025 steigt die Steuer auf 0,26 Cent pro Milliliter.
Gemäß § 14 Tabakerzeugnisgesetz dürfen Einweg E-Zigaretten nur mit einem Inhalt von höchstens zwei Millilitern (maximal 800 Züge) in den Verkehr gebracht werden.