Nach der genaueren Kontrolle des Koffers fanden die Beamten schließlich ein Trommelmagazin sowie eine Maschinenpistole Modell PPSh-41. Der russische Staatsangehörige beteuerte, dass es sich bei der Maschinenpistole nicht um eine echte Waffe handeln würde, sondern lediglich um eine detailgetreue Replik. Diese sei für einen Freund in Deutschland bestimmt, als Geschenk für ihn. Er habe die Waffe in Spanien gekauft und legte den Zöllnern russische Dokumente vor, die beweisen sollten, dass es sich bei der Maschinenpistole tatsächlich um ein Spielzeug handele. Allerdings habe er bereits bei der Einreise nach Polen Probleme mit der Pistole gehabt.
Nach eingehender Prüfung der Waffe, stellten die Zöllner mehrere Probleme fest. Das schwerwiegendste davon war, dass die Pistole mit verhältnismäßig einfachen Mitteln in einen schussfähigen Zustand gebracht werden könne. Der Lauf war nicht verschlossen und auch der Abzug löste aus, zudem fehlten die in Deutschland erforderlichen Prüfzeichen für Dekowaffen.
Aufgrund dessen stellten die Zollbeamten die Waffe noch vor Ort sicher und leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ein. Der Moskauer konnte daraufhin seine Reise fortsetzen, die Maschinenpistole verbleibt bis zur endgültigen Klärung des Verfahrens beim Zoll.