Ein Hund ist in Erkrath bei Temperaturen von über 30 Grad in einem verschlossenen Auto zurückgelassen worden. Ein Passant alarmierte die Polizei. Gegen den 63-jährigen Halter wurde ein Verfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet.
Die Polizei Mettmann hat gegen einen 63-jährigen Mann ein Verfahren wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz eingeleitet. Er soll seinen Hund bei sommerlichen Temperaturen über einen längeren Zeitraum in einem verschlossenen Auto zurückgelassen haben.
Ein Passant bemerkte am Dienstag (23.06.2026) gegen 17:45 Uhr an der Straße „Steinhof“ in Erkrath einen Hund in einem verschlossenen Fahrzeug und alarmierte aufgrund der hohen Außentemperaturen von über 30 Grad die Polizei.
Die Einsatzkräfte stellten vor Ort fest, dass der mittelgroße Hund stark hechelte und augenscheinlich erheblich erschöpft war.
Noch bevor die Beamten das Tier gewaltsam aus dem Fahrzeug befreien konnten, erschien der Fahrzeug- und Hundehalter auf dem Parkplatz.
Der 63-Jährige gab an, seit etwa 17 Uhr in einem benachbarten Fitnessstudio trainiert zu haben. Dabei habe er nach eigenen Angaben in kurzen Abständen nach dem Hund geschaut.
Diese Darstellung deckte sich jedoch nicht mit den Beobachtungen des Zeugen.
Die Polizei leitete daraufhin ein Verfahren wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ein.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich Fahrzeuge bei sommerlichen Temperaturen innerhalb kürzester Zeit stark aufheizen können. Für zurückgelassene Kinder oder Tiere kann dies lebensgefährlich werden.
Wer ein Kind oder ein Tier in einem überhitzten Fahrzeug entdeckt und keinen Verantwortlichen ausfindig machen kann, sollte umgehend die Polizei verständigen. Bei akuter Gefahr für Leib und Leben kann zur Rettung auch das Einschlagen einer Fahrzeugscheibe gerechtfertigt sein.
Quelle der Polizeinachricht: Polizei Mettmann