Zum Inhalt der Pakete erklärte die Zollanmelderin, dass es sich um Textilien und Wärmedecken handele. Beim Öffnen der Sendung konnten die Zöllner dann recht schnell erkennen, dass es sich bei der Importware um getrocknete Pflanzenteile des Kathstrauchs handelte. Die Kath-Blätter entfalten beim Kauen eine berauschende Wirkung und gelten in Teilen Ostafrikas als Alltagsdroge.
In Deutschland fällt Kath unter das Betäubungsmittelgesetz und die Einfuhr der Pflanzenteile ist nicht zulässig. Beamte des Zollfahndungsamts Stuttgart konnten noch vor Ort einen Mann aus Äthiopien ermitteln, der im Verdacht steht, die Einfuhr der Betäubungsmittel als Drahtzieher organisiert zu haben. Das Zollfahndungsamt Stuttgart führt wegen der unerlaubten Betäubungsmitteleinfuhr entsprechende Strafverfahren gegen die Anmelderin sowie gegen den Mann aus dem Nordosten Afrikas.