Am 24.10.2025 gegen 10 Uhr meldete sich ein aufmerksamer Zeuge bei der Polizei und teilte mit, dass er auf einem Parkplatz zwischen der Anschlussstelle Freiburg-Mitte und Freiburg-Süd mehrere junge Hunde in zwei osteuropäischen Transportern bemerkt habe. Seiner Einschätzung nach könnte es sich um einen Fall des illegalen Welpenhandels handeln.
 Sofort entsandte Streifenbesatzungen der Verkehrspolizei und der Diensthundestaffel konnten die beiden Fahrzeuge kurz darauf anhalten und kontrollieren.
Dabei bestätigte sich der Verdacht: In zwei deutlich zu kleinen Transportboxen befanden sich insgesamt sechs abgemagerte Hundewelpen, die weder mit Wasser noch mit Futter versorgt waren.
 Die Tiere waren stark verschmutzt und befanden sich teilweise in ihrem eigenen Kot. Ein weiterer Welpe befand sich in einer kleinen Transporttasche, in der er sich überhaupt nicht bewegen konnte.
Die Hunde waren weder gechipt, noch gab es eine Tollwutimpfung. Wie die Ermittlungen ergaben, sollten die insgesamt sieben Welpen von Moldau nach Frankreich transportiert werden.
 Die Quarantänezeit von insgesamt vier Monaten bis zur Einreise aus einem Drittland in die EU wurde nicht eingehalten. Es lag zudem kein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (TRACES) vor. Weder das Transportunternehmen noch die Transportfahrzeuge waren von einem Veterinäramt zugelassen.
Das hinzugerufene Veterinäramt entschied daraufhin, die Welpen sicherzustellen. Sie wurden in ein nahegelegenes Tierheim gebracht und dort unter amtliche Quarantäne gestellt.
Gegen die mutmaßlichen Hundehändler wurden Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen Tierschutzgesetz und Tiergesundheitsrecht eingeleitet. Zudem wurde eine empfindliche Sicherheitsleistung einbehalten.
Hinweise der Polizei
Kaufen Sie Tiere nur von seriösen Züchtern, bei denen man Ihnen auch die Muttertiere zeigt und bei denen Sie die Haltungsbedingungen einsehen können.
Oder: Schenken Sie einem Hund aus dem Tierschutz ein schönes Zuhause!
Kaufen Sie einen Hund niemals nur aufgrund eines Fotos oder Videos im Internet!
Wenn es schon ein Hund aus dem Ausland sein muss: Ein Hund aus dem Ausland muss immer einen EU-Heimtierausweis, einen Mikrochip und eine gültige Tollwutimpfung haben, außerdem ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt (TRACES).
Quelle der Polizeinachricht: Polizeipräsidium Freiburg