Hamburg – 36-Jähriger von U-Bahn erfasst und tödlich verletzt
Redaktion Polizeiticker Deutschland
Am U-Bahnhof Trabrennbahn in Hamburg ist ein 36-Jähriger tödlich verletzt worden, als er einen Mann davon abhalten wollte, vor eine einfahrende U-Bahn zu springen. Der mutmaßliche Springer rettete sich auf die andere Gleisseite und flüchtete zunächst mit seinen Begleitern.
Mann springt vor einfahrende U-Bahn
Am Montagmorgen, 14. September 2026, ereignete sich gegen 7.52 Uhr am U-Bahnhof Trabrennbahn im Hamburger Stadtteil Farmsen-Berne ein tödlicher Bahnunfall.
Nach den bisherigen Erkenntnissen der Kriminalpolizei hielten sich mehrere offenbar miteinander bekannte Männer auf dem Bahnsteig auf.
Als eine stadtauswärts fahrende U-Bahn in die Haltestelle einfuhr, sprang einer der Männer unvermittelt vor die Bahn.
36-Jähriger will Mann festhalten
Ein ebenfalls zu der Gruppe gehörender 36-Jähriger versuchte, den Mann festzuhalten.
Dabei geriet der 36-Jährige zwischen die einfahrende U-Bahn und den Bahnsteig und erlitt tödliche Verletzungen.
Die alarmierten Rettungskräfte konnten nur noch seinen Tod feststellen.
Mann rettet sich auf andere Gleisseite und flüchtet
Der zunächst unbekannte Mann, der vor die U-Bahn gesprungen war, konnte sich noch vor einer Kollision mit dem Zug auf die andere Gleisseite retten.
Anschließend flüchtete er gemeinsam mit seinen Begleitern unerkannt vom Unfallort.
Die Polizei leitete umfangreiche Fahndungsmaßnahmen ein, an denen mehrere Funkstreifenwagenbesatzungen beteiligt waren.
Polizei trifft mutmaßlichen Springer
Im Zuge der Fahndung trafen Einsatzkräfte auf einen 38-jährigen Algerier sowie zwei weitere Männer im Alter von 24 und 35 Jahren.
Bei dem 38-Jährigen dürfte es sich nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen um den Mann handeln, der vor die einfahrende U-Bahn gesprungen war.
Gegen ihn leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein.
Hinweise auf Alkohol und weitere berauschende Mittel
Den Ermittlern liegen Hinweise darauf vor, dass die Beteiligten zum Zeitpunkt des tödlichen Vorfalls unter Alkoholeinfluss gestanden haben könnten.
Möglicherweise standen sie zudem unter dem Einfluss weiterer berauschender Mittel.
Das Kriseninterventionsteam des Deutschen Roten Kreuzes übernahm die psychosoziale Akutbetreuung von Zeuginnen und Zeugen.
Die weiteren Ermittlungen führen die für Todesermittlungen zuständige Fachdienststelle LKA 414 sowie das LKA 1.