Rund 100 Gramm der synthetischen Droge 3-CMC – auch bekannt als Clophedron – stellten Ermittler des Zollfahndungsamtes Hannover am 25.09.2025 bei der Durchsuchung einer Wohnung in Magdeburg sicher.
Der Durchsuchung vorausgegangen war am 16.09.2025 die Sicherstellung einer verdächtigen Postsendung aus Polen mit ebenfalls rund 100 Gramm 3-CMC in Leipzig.
Die Spur führte den ZOLL schließlich nach Magdeburg zu dem nun verdächtigen Paar, einem 34-jährigen Polen und einer 28-jährigen Deutschen, die dort gemeinsam mit zwei Kindern (4 und 11 Jahre) lebten.

Neben den Designerdrogen fanden die Ermittler außerdem rund 10 Gramm Amphetamin und mehrere Mobiltelefone.
"Die Beschuldigten stehen im Verdacht, mit Betäubungsmitteln in erheblicher Menge gehandelt zu haben. Solche Drogendelikte können später durch die Justiz mit Haftstrafen geahndet werden", sagt Guido Mäke, Sprecher des Zollfahndungsamtes Hannover.
Mäke ergänzt: "Sorgen macht uns außerdem die Popularität solcher synthetischen Drogen, die ein unkalkulierbares Gesundheitsrisiko für die Konsumenten darstellen."
Die Ermittlungen durch das Zollfahndungsamt Hannover im Auftrag der Staatsanwaltschaft Magdeburg dauern noch an.
Zusatzinformation der Polizei:
Bei 3-CMC (3-Chlormethcathinon oder auch Clophedron) handelt es sich um eine synthetische psychoaktive Substanz, die zur Stoffgruppe der Cathinone und damit zu den Amphetaminen gehört.
3-CMC ist im Betäubungsmittelgesetz (Anlage II) gelistet. Einfuhr, Besitz und Handel sind verboten.
Die Einnahme solcher Stoffe kann folgende Nebenwirkungen nach sich ziehen:
Angst, Kopfschmerzen, Halluzinationen, Psychosen, Krampfanfälle, Brustschmerzen bis zu lebensbedrohliche Folgen wie Schlaganfall, Herzinfarkt und Leber- und/oder Nierenversagen.
Quelle der Polizeinachricht: Zollfahndungsamt Hannover