Bei einer turnusmäßigen Kontrolle fanden Bedienstete des Gewahrsams gegen 18 Uhr eine 42-jährige, derzeit wohnsitzlose Frau leblos in einer Gewahrsamszelle, in der sie aus Gründen der Gefahrenabwehr untergebracht worden war. Sofort eingeleitete Rettungsmaßnahmen verliefen leider erfolglos. Ein alarmierter Notarzt konnte bei seinem Eintreffen letztlich nur noch den Tod der Frau feststellen.
Die Kriminalpolizei Kassel hat umgehend die Ermittlungen aufgenommen und die ersten kriminalpolizeilichen Feststellungen getroffen. Die Staatsanwaltschaft Kassel hat ein Ermittlungsverfahren zur Feststellung der Todesursache eingeleitet und bei Gericht die Obduktion des Leichnams beantragt.
Die 42-Jährige war zuvor am gestrigen Mittwochmittag in der Kasseler Innenstadt von der Stadtpolizei Kassel dabei beobachtet worden, wie sie im offenbar stark berauschten Zustand an der Stern-Kreuzung taumelnd auf die Fahrbahn stürzte und beinahe von einem Fahrzeug überrollt worden wäre. Durch den von den Stadtpolizisten hinzugezogenen Rettungsdienst konnten keine medizinisch relevanten Feststellungen getroffen werden, weshalb die 42-Jährige nicht in ein Krankenhaus gebracht und letztlich zu ihrem Schutz zur Ausnüchterung in Gewahrsam genommen wurde.
Bei der Aufnahme in das Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Nordhessen in Kassel wurde, wie in solchen Fällen üblich, ein approbierter Arzt hinzugezogen, der nach Untersuchung der 42-Jährigen die Gewahrsamsfähigkeit attestierte. Der darauffolgende Sachvortrag beim zuständigen Amtsgericht Kassel führte dazu, dass ein Richter die freiheitsentziehende Ingewahrsamnahme zur Gefahrenabwehr richterlich anordnete und die 42-Jährige dementsprechend in einer dafür vorgesehenen Zelle untergebracht wurde.
Die weiteren Ermittlungen zur Klärung der Todesumstände werden von der sachleitenden Staatsanwaltschaft Kassel und der Kasseler Kriminalpolizei geführt.