"Diese Kofferkontrolle war recht speziell, denn sie fand ohne den Eigentümer des Gepäckstücks statt. Denn einem 46-jährigen Amerikaner, der aus Arizona über London nach Köln gereist war, wurde dieser Koffer nachgeschickt und lag am Ende auf unserem Kontrolltisch", so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.
Laut der dem nachgelieferten Koffer beigefügten Zollinhaltserklärung des Besitzers, sollte dieser ausschließlich private Kleidung beinhalten. Tatsächlich befand sich darin neben ein paar Kleidungsstücken aber nur eine große zugeklebte Styroporbox.
"Gerade meine Kolleginnen und Kollegen am Flughafen sind bei Kofferkontrollen ja so einiges gewöhnt, aber was sie hier fanden konnten sie kaum glauben. Fast 190 Vogelspinnen, Wolfsspinnen und Springspinnen, mehr als 430 Skorpione sowie rund 20 Hundertfüßer und Käfer waren einzeln oder in Gruppen in Plastiktütchen oder Kunststoffbehältern in diese Box gequetscht. Den tierschutzwidrigen Transport überlebten einige der Spinnentiere und Skorpione leider nicht", so Ahland weiter.
Zur genauen Artenbestimmung und zur fachgerechten Pflege wurden alle Tiere in den TerraZoo nach Rheinberg gebracht. Ein Gutachten und Recherchen ergaben einen Gesamtwert von rund 18.000 Euro.
"Bei der Einreise oder der Rückkehr aus einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat müssen Tiere jeglicher Art beim Zoll angemeldet und für sie Einfuhrabgaben bezahlt werden. Diese betragen 19 Prozent vom Wert der Tiere und daher kam es am Flughafen schon vor, dass kleine Hunde in Taschen versteckt wurden, um die Abgaben zu umgehen. Von einem Koffer voller Krabbeltiere habe ich in meinem Zöllnerleben aber noch nie gehört.
Der Amerikaner gab in einer Befragung übrigens an, die Tiere selbst in der Wüste von Arizona gefangen zu haben, um sie dann auf einer Fachmesse in Nordrhein-Westfalen zu verkaufen. Statt dem erhofften Gewinn, flog er aber mit knapp 6.800 Euro weniger zurück nach Arizona, denn noch vor seinem Rückflug über Frankfurt am Main, musste er bei den Kollegen vor Ort die knapp 3.400 Euro Einfuhrabgaben und die gleiche Summe als Sicherheitsleistung für das Steuerstrafverfahren gegen ihn bezahlen", erklärt Zollsprecher Ahland.
Quelle der Meldung: Hauptzollamt Köln