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Lingen NI – 17‑Jähriger verliert Hand bei Explosion von Feuerwerk

Lingen NI – 17‑Jähriger verliert Hand bei Explosion von Feuerwerk

09.12.2025 | 09:06

Redaktion Polizeiticker Deutschland

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Lingen NI – 17‑Jähriger verliert Hand bei Explosion von Feuerwerk

Symbolbild (Bildquelle: Adobe Stock, AL-U-MA)

Am Samstagabend, 06.12.2025, zündete ein 17‑Jähriger in Lingen (NI) Profi-Pyrotechnik – die Explosion riss ihm die rechte Hand ab. Ein weiterer Jugendlicher wurde leicht verletzt. Die Polizei warnt eindringlich vor illegalem Feuerwerk.

Am Samstag, 06.12.2025, gegen 23:45 Uhr hielten sich zwei Jugendliche vor einem Wohnhaus in der Straße „Am Tankfeld“ in Lingen auf. Im Rahmen einer Feier entzündete einer der 17‑Jährigen einen Böller.
Dabei handelte es sich nach Angaben der Polizei um professionelle Großfeuerwerkskörper der Kategorie F4 – diese sind nur für Veranstalter zugelassen und dürfen nicht in Privatbesitz verwendet werden.
Als der Böller losging, explodierte er sofort in der rechten Hand des Jugendlichen. Die Explosion führte zu irreversiblen Verletzungen: Der Jugendliche verlor durch die Detonation seine Hand.
Er wurde umgehend in ein Krankenhaus eingeliefert; Lebensgefahr bestand nach derzeitigem Kenntnisstand nicht.
Ein weiterer 17-jähriger Jugendlicher erlitt leichte Verletzungen an einer Hand.
Die Polizei konnte bislang nicht klären, woher die Jugendlichen das Profi-Feuerwerk erhielten.

Aus Anlass dieses schweren Unfalls warnt die Polizei ausdrücklich vor dem unsachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik:

  • Illegales oder für Privatpersonen verbotene Feuerwerkskörper verursachen regelmäßig schwere, oft lebensgefährliche Verletzungen.
  • Eltern, Erziehungsberechtigte und Veranstalter von Feiern müssen Minderjährige über die Gefahren aufklären.
  • Feuerwerk darf nur aus zugelassenen, geprüften Beständen stammen und nur unter sicheren Bedingungen genutzt werden.

Eltern, Erziehungsberechtigte und Veranstalter von Feiern werden dringend gebeten, auf die Verwendung von Pyrotechnik zu achten, Kinder und Jugendliche auf die Gefahren hinzuweisen und nur zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorien F1-F2 unter sicheren Bedingungen zuzulassen.

Quelle der Polizeinachricht: Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim

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