Nordsee – Illegale Müllentsorgung durch Tanker aufgedeckt
Redaktion Polizeiticker Deutschland
Die Bundespolizei hat einen Tanker dabei beobachtet, wie Müll in der deutschen Nordsee entsorgt wurde. Drohnenaufnahmen dokumentierten den Vorfall. Gegen den Kapitän wurden Maßnahmen eingeleitet.
Am 5. Juli 2026 hat das Bundespolizeischiff BP83 BAD DÜBEN einen unter liberianischer Flagge fahrenden Tanker bei einer illegalen Müllentsorgung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee festgestellt.
Der Tanker war zuvor durch auffällige Fahrmanöver im Bereich kritischer maritimer Infrastruktur aufgefallen, nachdem er den Nord-Ostsee-Kanal passiert hatte. Daraufhin entsandte die Leitstelle das Einsatzschiff zur Kontrolle.
Von Bord der BP83 BAD DÜBEN starteten die Einsatzkräfte zunächst eine Drohne, um den Tanker und dessen Fahrstrecke aus der Luft zu überwachen. Im befahrenen Seegebiet wurden zunächst keine Auffälligkeiten festgestellt.
Beim Überflug des inzwischen treibenden Schiffes dokumentierte die Drohne jedoch, wie die Besatzung den Inhalt mehrerer Müllsäcke über Bord entsorgte.
Auf Nachfrage über Seefunk erklärte die Besatzung zunächst, weder eine Tankreinigung durchgeführt noch andere Stoffe ins Meer eingeleitet zu haben. Nachdem die Bundespolizei die Drohnenaufnahmen vorlegte, räumte der Kapitän ein, dass ein Besatzungsmitglied offenbar zerkleinerte Lebensmittelabfälle entsorgt habe.
Der Kapitän wurde darauf hingewiesen, dass dies einen Verstoß gegen Anlage V des internationalen Übereinkommens MARPOL zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe darstellt. Zudem wurde beanstandet, dass auf den Drohnenbildern weitere Mülllagerungen auf dem Oberdeck erkennbar waren, die ebenfalls unzulässig sind.
Die Besatzung wurde verwarnt und angewiesen, den verbliebenen Müll ordnungsgemäß an Bord zu lagern. Zudem fertigte die Bundespolizei einen IMO-Report, der an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zur weiteren Verfolgung übermittelt wurde.
Grundsätzlich dürfen Schiffe zerkleinerte Lebensmittelabfälle nur unter bestimmten Voraussetzungen im Meer entsorgen. Dies ist ausschließlich während der Fahrt auf der Kurslinie und in einem vorgeschriebenen Mindestabstand zur Küste zulässig. Die Nord- und Ostsee gelten dabei als besonders geschützte Sondergebiete.
Quelle der Polizeinachricht: Bundespolizeiinspektion See Cuxhaven