Ein erst vier Wochen alter Hundewelpe, ohne Tollwutimpfschutz, Chip und EU-Heimtierausweis, wurde Anfang August bei einer Zollkontrolle im aus Tschechien kommenden Reisezug bei Schirnding entdeckt.
Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) Selb des Hauptzollamts Regensburg fanden das Tier bei einem 28-jährigen Deutschen aus Rheinland-Pfalz.
Nach eigenen Angaben hatte der Mann den Welpen kurz zuvor in Cheb für 5.000 tschechische Kronen (etwa 200 Euro) gekauft. Das Muttertier befand sich nicht vor Ort.
Seit dem 30. Dezember 2014 ist die Einfuhr von Hunden nach Deutschland ohne gültigen Tollwutimpfschutz verboten. Aufgrund des geringen Alters war eine solche Impfung bei dem Welpen noch nicht möglich.
Zudem zeigte sich der Reisende uneinsichtig gegenüber den Hinweisen der Zöllner, dass der Transport eines so jungen Welpen ohne Muttertier tierschutzwidrig ist.
Er räumte ein, bereits zuvor in seiner Heimat versucht zu haben, einen Hundewelpen zu erwerben - was ihm jedoch von mehreren Züchtern wegen seiner persönlichen und wohnlichen Situation verwehrt worden sei.
In Abstimmung mit dem zuständigen Veterinäramt des Landkreises Wunsiedel wurde der Welpe in einem Tierheim in Quarantäne gebracht. Die Kosten für mehrere Wochen Quarantäne sowie für die erforderlichen Impfungen werden dem Besitzer auferlegt.
Appell des Zolls:
"Der Kauf von Hundewelpen im Ausland mag auf den ersten Blick verlockend erscheinen, kann aber schwerwiegende Folgen haben - sowohl für die Tiere als auch für ihre neuen Besitzer", warnt Günter Schnabel, Leiter der KEV Selb. "Neben der Gefahr, tödliche Krankheiten wie die Tollwut einzuschleppen, leiden die oft viel zu früh von der Mutter getrennten Tiere unter erheblichen Stress- und Entwicklungsstörungen. Wir appellieren an alle Reisenden: Informieren Sie sich vor einem Kauf über die geltenden Vorschriften und denken Sie an das Wohl des Tieres."
Rechtliche Folgen:
Der Kauf und die Einfuhr eines zu jungen Hundewelpen ohne Tollwutimpfung und Heimtierausweis verstoßen gegen tiergesundheitsrechtliche und tierschutzrechtliche Bestimmungen. Betroffene müssen mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro rechnen. In schweren Fällen - etwa bei vorsätzlicher Tierquälerei - können auch Freiheitsstrafen drohen.
Hintergrund:
Der Schutz vor der Einschleppung und Ausbreitung der Tollwut ist eine wichtige Aufgabe. Tollwut ist für Tiere und Menschen tödlich und in Deutschland nur durch strenge Einfuhr- und Impfregelungen erfolgreich zurückgedrängt worden.
Quelle der Polizeinachricht: Hauptzollamt Regensburg