Mitte November 2025 entdeckte der Zoll beim Gelände eines Autohändlers im Landkreis Waldshut (BW) drei Fahrzeuge ohne Nachweis der ordnungsgemäßen Verzollung. Gegen den 49-jährigen Inhaber wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die Fahrzeuge im Wert von 34.000 Euro wurden sichergestellt.
Am 05.12.2025 teilte das
Hauptzollamt Singen mit, dass Mitte November drei PKW mit
Schweizer Kennzeichenhalter einer
Zollstreife des Hauptzollamts
Singen auf dem Gelände eines Gebrauchtwagenhändlers im Landkreis Waldshut auffielen.
Zwar konnte der 49-jährige deutsche Inhaber des Betriebs die Abmeldung der Fahrzeuge in der
Schweiz nachweisen, Unterlagen über eine ordnungsgemäße Verzollung der Gebrauchtwagen konnte er hingegen nicht vorlegen. Kunden aus der Schweiz hätten ihm die Fahrzeuge überlassen, erklärte der Inhaber.
"Der
Zoll führt auch abseits der Grenzübergänge Kontrollen durch und prüft, ob zollrechtliche Vorschriften eingehalten wurden", erklärt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen.
Gegen den Inhaber des Autohandels wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Der Gesamtwert der Fahrzeuge der Marken
BMW und
Mercedes wurde auf 34.000 Euro geschätzt, von denen sich auch die Einfuhrabgaben in Höhe von rund 10.500 Euro errechneten.
Aufgrund fehlender Barmittel wurden die Fahrzeuge bis zur Zahlung der Abgaben auf dem Firmengelände unter Verfügungsverbot gestellt. Die Fahrzeugschlüssel nahmen die
Zöllner mit.
Das Verfahren wurde zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet.
Zusatzinformationen
Wird ein Fahrzeug durch eine Privatperson mit dem Ziel des Verkaufs in die Europäische Union importiert, ist bei der Einfuhr in die Gemeinschaft eine Zollanmeldung abzugeben und die Einfuhrabgaben sind zu entrichten.
Die Zollstelle stellt im Gegenzug eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die im Rahmen der Zulassung des Fahrzeugs in Deutschland nachweist, dass die Einfuhrabgaben bezahlt wurden.
Quelle der Polizeinachricht: Hauptzollamt Singen