Ulm – Täter nach Messerangriff in Elektronikmarkt in Psychiatrie
Redaktion Polizeiticker Deutschland
Nach dem Messerangriff auf einen 25-jährigen Mitarbeiter eines Ulmer Elektronikmarktes hat das Landgericht Ulm den 30-jährigen Täter wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf unbestimmte Zeit angeordnet.
Der 30-jährige Mahmud I. aus Eritrea stand vor dem Landgericht Ulm wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung vor Gericht.
15 Messerstiche auf 25-jährigen Verkäufer
Am 14. Januar 2026 hatte er einen 25-jährigen Mitarbeiter eines MediaMarkts in Ulm mit einem 21 Zentimeter langen Küchenmesser angegriffen. Insgesamt stach er 15 Mal auf Samuel L. ein, mehrfach auch in den Kopf.
Der 25-Jährige erlitt lebensgefährliche Verletzungen und musste noch am Tatort reanimiert werden. Er lag anschließend zwölf Tage im künstlichen Koma und wurde mehrfach notoperiert. Bei dem Angriff wurden außerdem zwei weitere Mitarbeiter verletzt.
Angeklagter gesteht die Tat
Der Prozess begann am 14. Juli 2026. Der Angeklagte räumte die Tat über seinen Verteidiger vollumfänglich ein und ließ erklären, dass er sich für sein Handeln schäme. Die Verteidigung stellte jedoch das Vorliegen von Mordmerkmalen infrage.
Während des Verfahrens hörte das Gericht insgesamt 24 Zeugen und zwei psychiatrische Sachverständige.
Nach Darstellung der Anklage soll der Angriff mit schlechten Erfahrungen des Angeklagten mit Mobilfunkverkäufern zusammengehangen haben. Dabei sei es ihm gleichgültig gewesen, welchen Verkäufer er angreife.
Die Staatsanwaltschaft bezeichnete die Tat im Prozess als von „ungeheuerlicher Brutalität“ geprägt. Der Angeklagte sei nach dem Angriff davon ausgegangen, dass sein Opfer verbluten werde.
Gericht stellt paranoide Schizophrenie fest
Im Mittelpunkt des Prozesses stand die Frage nach der Schuldfähigkeit des 30-Jährigen.
Ein psychiatrischer Sachverständiger setzte sich mit mehreren möglichen Erklärungen für die Tat auseinander. Diskutiert wurden eine impulsive Tat ohne krankheitsbedingten Einfluss, eine psychotische Erkrankung ohne bestimmenden Einfluss auf die Tat sowie eine paranoide Schizophrenie, bei der Stimmen das Handeln des Mannes steuerten.
Das Landgericht schloss eine rein „normalpsychologische“ Erklärung für die Tat aus. Nach den Feststellungen des Gerichts gab es kein nachvollziehbares Tatmotiv. Der Angeklagte litt an einer paranoiden Schizophrenie und hörte Stimmen, die ihm die Tat befahlen.
Staatsanwaltschaft beantragt Unterbringung
Auch die Staatsanwaltschaft Ulm ging in ihrem Plädoyer davon aus, dass der Angeklagte aufgrund seiner Erkrankung zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war.
Sie beantragte deshalb keine Freiheitsstrafe, sondern die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus. Nebenklage und Verteidigung schlossen sich diesem Antrag an.
Freispruch wegen Schuldunfähigkeit
Am 12. August 2026 folgte das Landgericht Ulm den Anträgen. Der 30-Jährige wurde wegen Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB freigesprochen.
Gleichzeitig ordnete das Gericht seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf unbestimmte Zeit an. Nach Überzeugung des Gerichts besteht die psychische Erkrankung fort und von dem Mann geht eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit aus.
Die Unterbringung ist damit nicht auf eine bestimmte Zahl von Jahren begrenzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
100.000 Euro Schmerzensgeld
Der Angeklagte muss dem 25-jährigen Opfer außerdem 100.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.
Täter verhält sich nach Angriff auffällig
Nach dem Messerangriff soll sich der Mann vor dem Geschäft auffällig verhalten haben. Zeugenaussagen zufolge lief er mit dem Messer vor dem Gebäude umher und wirkte dabei triumphierend.
Er soll unter anderem auf und ab gehüpft sein und ein Verkehrsschild abgeklatscht haben. Dabei hinterließ er einen blutigen Handabdruck. Die Spur wurde fotografiert und später als Beweismittel im Prozess verwendet.
Anschließend attackierte der Mann zwei Polizeibeamte. Er wurde schließlich durch einen Schuss aus einer Dienstwaffe gestoppt.
Täter war bereits vorbestraft
Mahmud I. lebt seit 2017 in Deutschland und war bereits mehrfach vorbestraft. Kurz vor dem Messerangriff hatte er eine eineinhalbjährige Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verbüßt.
In diesem früheren Fall hatte er einen Mitbewohner in Neu-Ulm mit einer Glasflasche angegriffen. Eine Abschiebung war aufgrund von Problemen mit den erforderlichen Passdokumenten nicht möglich gewesen.