Die Polizei warnt aktuell vor den Online‑Shops wie "Heizoel‑Rabatt", "Heizoel‑Kalkulator", "Heizoel‑Best" und "Heizoel‑Standard", die im Internet mit Heizölangeboten zu stark reduzierten Preisen werben.
Zahlreiche Geschädigte meldeten sich in den vergangenen Wochen bei den örtlichen Polizeidienststellen, nachdem sie nach einer Online‑Bestellung weder Ware noch Rückerstattung erhalten hatten.
Diese Betrugsmasche ist wiederkehrend und trat bereits rund um den Jahreswechsel 2024/2025 auf.
Zu diesem Zeitpunkt wurden im Polizeipräsidium Trier über 120 Strafanzeigen zu genau dieser betrügerischen Masche erfasst. Hierbei entstand bei den Geschädigten ein nicht unerheblicher Gesamtschaden in niedriger sechsstelliger Höhe.
Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich bei "Heizoel‑Rabatt", "Heizoel‑Kalkulator", "Heizoel‑Best" und "Heizoel‑Standard" um Fake‑Shops.
Die Betreiber täuschen Seriosität vor, indem sie Daten und Angaben real existierender Unternehmen in ihrem Impressum verwenden – darunter teils echte Handelsregistereinträge, Adressen und Steuernummern.
Diese Firmen stehen in keinem Zusammenhang mit dem betrügerischen Angebot.
Die Polizei weist darauf hin, dass derartige Fake‑Shops oft sehr professionell gestaltet sind und mit gestohlenen Produktbildern, gefälschten Bewertungen und unrealistisch niedrigen Preisen arbeiten, um das Vertrauen potenzieller Kundinnen und Kunden zu gewinnen.
Die Polizei rät:
- Seien Sie misstrauisch bei ungewöhnlich günstigen Online‑Angeboten
- Vergleichen Sie Preise und Angebote, um mögliche Preisfallen schneller zu erkennen
- Googlen und recherchieren Sie, ob Bewertungen auf Drittseiten zu diesem Shop vorhanden sind
- Prüfen Sie das Impressum und die angegebenen Unternehmensdaten – der Schein trügt! Oft zeigen diese bei aktiver Gegenrecherche und Überprüfung andere Unternehmen oder Personen als Inhaber an
- Nutzen Sie nur sichere Zahlungsmethoden, wie Kreditkarte oder Rechnung. Vermeiden Sie Vorkasse oder Direktüberweisungen
Informieren Sie sich vor einer Bestellung über den Fake‑Shop‑Finder der Verbraucherzentrale.
Wer bereits Geld an einen möglichen Fakeshop überwiesen hat, sollte umgehend Kontakt mit seiner Bank aufnehmen, um eine Rückbuchung zu prüfen, und Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
Unternehmen, deren Daten ohne Zustimmung in Online‑Shops verwendet werden, werden ebenfalls gebeten, dies der Polizei mitzuteilen.
Quelle der Polizeinachricht: Polizeipräsidium Trier