Rostock Güstrow MV – Untersuchungshaft von Tatverdächtiger im Fall Fabian bleibt bestehen
Rostock Güstrow MV – Untersuchungshaft von Tatverdächtiger im Fall Fabian bleibt bestehen
03.12.2025 | 14:19
Redaktion Polizeiticker Deutschland
Der 8-jährige Fabian galt tagelang als vermisst. (Bildquelle: Polizeipräsidium Rostock)
Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow hat das Amtsgericht Rostock am Mittwoch, 03.12.2025, die Untersuchungshaft gegen die tatverdächtige 29-Jährige bestätigt. Neue Zeugenaussagen erhärten laut Staatsanwaltschaft den Mordverdacht.
Mordfall Fabian (8) – Untersuchungshaft für Tatverdächtige Gina H. bleibt bestehen
Am 03.12.2025 hat das Amtsgericht Rostock am Mittwochmittag die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen die 29-jährige Beschuldigte Gina H. angeordnet.Die Vorführung der Beschuldigten erfolgte gegen 12:50 Uhr durch Beamte der Justizvollzugsanstalt Bützow. Zwei Justizbedienstete begleiteten den Transport, der mittels eines dunkelblauen Gefangenentransportfahrzeugs in die Tiefgarage des Gerichts erfolgte.
Haftprüfung und Antrag der Verteidigung
Die Haftprüfung wurde auf Antrag der Verteidigung durchgeführt. Rechtsanwalt Andreas Ohm beantragte die Aufhebung des Haftbefehls mit der Begründung, dass aus seiner Sicht keine objektiven Beweise, sondern lediglich Indizien für eine Tatbeteiligung seiner Mandantin vorlägen. Er kündigte unmittelbar nach der Entscheidung die Einlegung einer Haftbeschwerde beim Landgericht an. Eine Entscheidung wird noch vor dem Weihnachtsfest erwartet.
Stellungnahme der Staatsanwaltschaft
Seitens der Staatsanwaltschaft Rostock wurde der dringende Tatverdacht im Rahmen des Haftprüfungstermins erneut bestätigt. Oberstaatsanwalt Harald Nowack verwies auf den weiterhin bestehenden Verdacht des Mordes. Die Ermittlungen umfassen nach bisherigen Angaben über 1.000 gesicherte Spuren. Die Auswertung erfolgt fortlaufend und priorisiert. Unter anderem steht das Ergebnis des toxikologischen Gutachtens derzeit noch aus. Die Tatwaffe wurde bislang nicht aufgefunden.

Eine Zeugin fotografierte am Tag des Verschwindens ein Feuer am Fundort. (Bildquelle: Polizeipräsidium Rostock)
Tathergang und Fund der Leiche
Die Tötung des achtjährigen Fabian ereignete sich nach bisherigem Erkenntnisstand am 10.10.2025 im Zeitraum zwischen 11:00 Uhr und 15:00 Uhr. Das Kind galt zunächst als vermisst. Die Leiche wurde am 14.10.2025 am Ufer eines Tümpels bei Klein Upahl, rund 15 Kilometer vom Wohnort entfernt, aufgefunden. Eine durchgeführte Obduktion bestätigte den Verdacht eines Gewaltverbrechens. Der Leichnam war nach Angaben der Polizei mutmaßlich zur Spurenverschleierung teilweise verbrannt worden. Es wird davon ausgegangen, dass der Fundort nicht identisch mit dem Tatort ist.

Zeugen, die diesen Ford Ranger gesehen haben, werden gebeten sich zu melden. (Bildquelle: Polizeipräsidium Rostock)
Verhalten der Beschuldigten
Die 29-jährige Beschuldigte, ehemalige Lebensgefährtin des Vaters des Opfers, hatte sich zunächst als Zeugin zur Verfügung gestellt. Sie gab an, die Leiche im Rahmen eines Spaziergangs mit dem Hund entdeckt zu haben. Seit ihrer Festnahme am 06.11.2025 verweigert sie jede Aussage. Ihr Fahrzeug wurde im Zuge der Ermittlungen sichergestellt.
Neue belastende Zeugenaussagen
Kurz vor dem Haftprüfungstermin ergaben sich neue Hinweise aus Zeugenaussagen, die die Tatverdächtige weiter belasten. Ein männlicher Zeuge gab an, dass ihn Gina H. bereits in der Nacht vor dem offiziellen Leichenfund gezielt zum Tümpel geführt habe. Dort habe er mit einer Taschenlampe einen reglosen Körper im Wasser entdeckt. Die Beschuldigte habe daraufhin gesagt: „Das ist Fabian.“ Der Zeuge äußerte den Eindruck, dass seine Anwesenheit dokumentiert werden sollte. Eine weitere Person sei ebenfalls in derselben Nacht an den Fundort geführt worden. Beide Personen gelten nicht als tatverdächtig.
Zweite Zeugin mit Verdacht der Instrumentalisierung
Zusätzliche Hinweise ergaben sich durch die Aussage einer weiteren Zeugin, Raffaela Jorga (40), einer Freundin der Mutter des Opfers. Sie berichtete über Unstimmigkeiten in der Darstellung einer Begleitperson von Gina H. am 14.10.2025. Entgegen sonstiger Gewohnheiten seien bei dem Spaziergang die Hunde im Fahrzeug verblieben, man habe sich direkt zum Fundort begeben. Vor Ort habe Gina H. sinngemäß gesagt: „Da unten liegt Fabian.“ Auch diese Zeugin äußerte den Verdacht, dass sie möglicherweise zur Alibisicherung instrumentalisiert worden sei.
Entscheidung des Gerichts und weiterer Verlauf
Die Entscheidung des Amtsgerichts zur Fortdauer der Untersuchungshaft bestätigt nach richterlicher Auffassung den weiterhin bestehenden dringenden Tatverdacht.
Die Ermittlungen in dem Fall werden unter Leitung der zuständigen Staatsanwaltschaft fortgeführt. Die Erhebung einer Anklage ist abhängig vom weiteren Verlauf der Spurensicherung und der Auswertung relevanter Beweismittel.